Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses zum Deutschlandtakt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Aussage im Entwurf des Abschlussberichts zum Deutschlandtakt, wonach für die Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) nicht die Gesamtinvestitionen inkl. der zugehörigen Ersatzinvestitionen in Höhe von rund 48,5 Mrd. Euro maßgeblich seien, sondern die Erweiterungsinvestitionen in Höhe von rund 41,2 Mrd. Euro, so zu verstehen, dass für die Ermittlung des NKV ausschließlich die Erweiterungsinvestitionen ausschlaggebend sind?