Ermittlung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Notwendigkeit zur Anpassung der beim Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil nach § 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes angewandten Grenzen für das zu versteuernde Einkommen in Höhe von bisher 35 000 bzw. 70 000 Euro sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der eingeführten Abgeltungsteuer, wodurch die Kapitalerträge regelmäßig nicht im zu versteuernden Einkommen enthalten sind, und aus welchem Grund wird in § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Ermittlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer das Land Berlin in die fiktiven Gemeinden Berlin West und Berlin Ost aufgeteilt (bitte mit Begründung)?</p>