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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-249298

Ermittlung des fiktiven Ruhegehalts bei Bundesbeamten mit DDR-Vorverwendung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte mit DDR-Vorverwendung i. S. d. § 30 des Bundesbesoldungsgesetzes (BbesG), insbesondere bei der Bundespolizei, sind beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten von der Kappung der Höchstgrenze nach § 55 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) in Verbindung mit § 12a BeamtVG betroffen, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Modernisierung der Strukturen des Besoldungs- und Umzugskostenrechts zu ergreifen, um die nach meiner Ansicht diskriminierende Behandlung dieses Personenkreises bei der Ermittlung des fiktiven Ruhegehalts/Höchstgrenze zu beenden, etwa durch Streichung des Hinweises auf § 12a BeamtVG in § 55 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b BeamtVG?