Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrages für Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 35 des Einkommensteuergesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags für Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 35 des Einkommensteuergesetzes keine quellenbezogene Betrachtung vorzunehmen ist, und inwieweit sind diesbezüglich bei Eheleuten positive Einkünfte der oder des einen nicht mit negativen Einkünften des bzw. der anderen zu verrechnen (bitte mit Begründung)?