Ermittlung des Erhaltungszustands des Wolfes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn, ja, wann, die Europäische Kommission den aktuellen Erhaltungszustand des Wolfes gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ermittelt und in der Folge über die Listung des Wolfs in Anhang 4 oder 5 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) entscheidet?