Ermittlung des Aufenthaltsstatus einer Person im Rahmen des polizeilichen Online-Zugriffs auf das Ausländerzentralregister
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Fällen können polizeiliche Anwender im Rahmen des polizeilichen Online-Zugriffs auf das Ausländerzentralregister (AZR) – beispielsweise über das polizeiliche Informationssystem INPOL-neu – den tatsächlichen (aktuellen) Aufenthaltsstatus einer Person nicht ermitteln, da die personenbezogene Eintragung im AZR die rechtliche Situation der Person nicht (mehr) richtig wiedergibt, und wie können polizeiliche Anwender dies (auch insbesondere hinsichtlich älterer Eintragungen im AZR) im Rahmen der täglichen Polizeiarbeit erkennen?