Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrag nach Einkommensteuergesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung mit der Sichtweise des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 28. Februar 2013, C-168/11) überein, dass die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags nach § 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unter Bezugnahme auf den Quotienten aus ausländischen Einkünften und der Summe der Einkünfte gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstößt, und plant die Bundesregierung diesbezüglich eine Änderung des § 34c Absatz 1 EStG?