Ermittlung der Steuerabzüge für das Elterngeld nach § 2e des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
<br /> Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird im Rahmen der Ermittlung der Steuerabzüge für das Elterngeld nach § 2e des Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetzes (BEEG) der Sonderausgabenpauschbetrag berücksichtigt, und welche weiteren Abweichungen gegenüber dem aktuellen Programmablaufplan 2013 (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. November 2012, IV C 5 – S 2361/12/10001) werden bei der Ermittlung der Steuerabzüge nach § 2e BEEG vorgenommen?