Ermittlung der Lohnersatzrate nach Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erfolgt bei der Ermittlung der Lohnersatzrate nach § 2 Absatz 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) eine Rundung auf volle Prozente (so unter www.familienwegweiser. de/Elterngeldrechner), oder wird die Ersatzrate auf 0,1 Prozentschritte genau ermittelt, und welche Besonderheiten gegenüber dem Sozialrecht existieren bei der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben (§ 2f BEEG) für geringe Einkommen, die sich in der Gleitzone befinden (450 Euro bis 850 Euro, mit Darstellung des Gleitzonenfaktors)?