Ermäßigung der Visumgebühr für Bürgerinnen und Bürger aus Belarus (G-SIG: 16012313)
<span>Großzügiger Gebrauch der Regelung des § 52 Abs. 7 Aufenthaltsverordnung bei Staatsangehörigen von Weißrussland, besondere Berücksichtigung: unter 26jährige, von kultureller Organisation eingeladene Künstler, Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen und kirchlichen Organisationen </span>