Erleichterungen für Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse
Ermöglichung von Fristverlängerungen für die Einreichung der Bilanz, Absenkung und progressive Gestaltung der Höhe des Ordnungsgeldes bei Überschreitung, Ermessensspielraum in Härtefällen