Erleichterungen bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie möchte die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass der Kinderzuschlag tatsächlich von allen Leistungsberechtigten in Anspruch genommen werden kann, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese familienpolitische Leistung nur 5 Prozent der Gesamtbevölkerung bekannt ist (vgl. Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland, S. 56)?<br /> <br /> Aus welchen Gründen ist mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ keine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags vorgesehen, um sicherzustellen, dass diese Leistung bei allen Familien ankommt, die sie benötigen und einen Anspruch haben?