Erleichterung des Zugangs sehbehinderter Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu urheberrechtlich geschützten Materialien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie plant die Bundesregierung, sich für die Etablierung eines internationalen Rechtsrahmens einzusetzen, um sehbehinderten Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Materialien zu erleichtern (im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Artikel 21 und 30), und welche Position wird die Bundesregierung diesbezüglich in der 22. Sitzung des Standing Committee on Copyright and Related Rights (SCCR/22) der Weltorganisation für geistiges Eigentum im Juni 2011 vertreten?