Erleichterung des Hochschulzugangs für Geflüchtete
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es Planungen vonseiten der Bundesregierung, darauf hinzuwirken, den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20. April 2022, nach dem Schülerinnen und Schüler, die fluchtbedingt ihren Sekundarschulabschluss in der Ukraine nicht abschließen können, sich in Deutschland dennoch für ein Studium bewerben können, auf Geflüchtete aus anderen Ländern auszuweiten bzw. Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland geflüchtet sind, den Hochschulzugang über die vom 3. Dezember 2015 hinausgehende Regelung "Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können" zu vereinfachen?