Erleichterung der Vermietung von Einliegerwohnungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor dem Hintergrund, dass in Deutschland viele Einliegerwohnungen trotz Wohnraummangels ungenutzt sind, obwohl der Gesetzgeber Vermietern und Vermieterinnen bereits mit einem Sonderkündigungsrecht ohne Angabe von Gründen (§ 573a des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB) entgegengekommen ist, weitere Erleichterungen, um die Vermietung solcher Wohnungen einfacher und attraktiver zu machen und damit der Wohnungskrise entgegenzuwirken, und wenn ja, welche?