Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass nur Bürgerinnen und Bürger mit einem durch die EMA zugelassenen COVID-19-Impstoff – oder von COVID-19-Genesene – ihre vollen bürgerlichen Freiheiten zurückerhalten, wenn der COVID-19-Impfstoff nicht namentlich im digitalen Impfpass vermerkt ist (www.aerztezeitun g.de/Politik/Name-der-Corona-Vakzine-soll-nich t-im-Impfpass-stehen-419682.html), und welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für die Personenfreizügigkeit innerhalb der EU aus der Tatsache, dass einzelne Mitgliedstaaten der EU "die Möglichkeit haben [sollen], für das Zertifikat weitere Impfstoffe anzuerkennen" und solche, nicht von der EMA-zugelassene Impfstoffe, bereits heute nutzen (www.stuttgarterzeitung.de/inhalt.freiheiten-dank-impfung-deutsch land-braucht-laenger-fuer-den-digitalen-impfpass.ca47286e-590a-4592-b35c-1d447df7bd9f.html)?