Erläuterung des Begriffs Rassismus im Glossar des Bundesamts für Verfassungsschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei "Völkern, die sich selbst als eigene, indigene und somit abgegrenzte Gruppe in der Gesellschaft identifizieren" (Antwort auf die Schriftliche Frage 204, Bundestagsdrucksache 19/16190) um sogenannten Rassismus, vor dem Hintergrund, dass der Inlandsgeheimdienst bzw. Nachrichtendienst der Bundesregierung, das Bundesamt für den Verfassungsschutz, unter dem Präsidenten Thomas Haldenwang (CDU) schreibt "Der Rassismus klassifiziert Gruppen und Individuen nach vermeintlichen ethnischen und biologischen Kriterien." (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glosaareintraege/DE/R/rassismus.html), und aus welchen Gründen gelangt die Bundesregierung zu ihrer Auffassung?<br /> <br /> Welche der sechs Sätze auf der Seite des im Inland tätigen Geheimdienstes bzw. Nachrichtendienstes der Bundesregierung, dem Bundesamt für den Verfassungsschutz unter dem Präsidenten Thomas Haldenwang (CDU), zum Begriff "Rassismus" (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glosaareintraege/DE/R/rassismus.html) sind Teil des Definiens, welche nicht, und müssen die Sätze alternativ oder kumulativ erfüllt sein, damit der Sachverhalt nach Ansicht der Bundesregierung unter die Definition fällt?