Erlaubnis zur Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen bei Tochterfirmen der Deutschen Bahn AG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bei welchen Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG ist nach aktueller Rechtslage die Mitnahme von versicherungspflichtigen Elektrokleinstfahrzeugen uneingeschränkt erlaubt, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in öffentlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern (www.welt.de/wirtschaft/article190819587/Elektroroller-duerfen-in-manchen-Bahnen-nicht-mitgenommen-werden.html)?