Erlaubnis zur Berichterstattung über das Treffen mit dem US-Außenminister Mike Pompeo im November 2019
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vertreter welcher regionaler Zeitungen oder Medienunternehmen erhielten seitens des Auswärtigen Amts keine Erlaubnis (wie z. B. die Frankenpost hier berichtet: (www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Ausgegrenzt:art2388.6987575?fbclid=IwAR0mvKOcNm4sRUXWNaVOHRJWmH77r-ynlablRAug6tpZ0pSaLvMOV3w--uY) von der Veranstaltung mit dem Bundesaußenminister Heiko Maas und dem US-Außenminister Mike Pompeo am 7. November 2019 in Mödlareuth zu berichten (bitte begründen)?<br /> <br /> Welche Aspekte waren ausschlaggebend, um als Medienvertreter seitens des Auswärtigen Amts die Erlaubnis zu erhalten, von der Veranstaltung mit dem Bundesaußenminister Heiko Maas und dem US-Außenminister Mike Pompeo am 7. November 2019 in Mödlareuth zu berichten, und welches Sicherheitsrisiko ist von den nicht zugelassenen Medienvertretern (wie z. B. die Frankenpost hier berichtet: (www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Ausgegrenzt:art2388,6987575?fbclid=IwAR0mvKOqNm4sRUXWNaVOHRJWmH77r-ynlablRAug6tpZ0pSaLvMOV3w--uY) nach Ansicht der Bundesregierung für die Veranstaltung ausgegangen (bitte begründen)?