Erlass von Schulden sowie Unterstützung von Entwicklungsländern im Bereich Gesundheit und soziale Sicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dass es den ihm vom Bundesgesetzgeber zur Verfügung gestellten Rahmen zur Umwandlung von bilateralen Schulden von Entwicklungsländern gegenüber Deutschland in den vergangenen Jahren unter anderem für den Zweck "Debt2Health" nicht ausgeschöpft hat (vgl. Antworten auf meine Schriftlichen Fragen 178 und 179 auf Bundestagsdrucksache 19/28338), und wie beabsichtigt das Bundesministerium, den Aussagen von Bundesminister Gerd Müller, wonach "Schulden (…) perspektivisch erlassen und zugleich (…) humanitäre Hilfe geleistet werden (müsse), damit die Menschen nicht sterben, (als auch) der eingesparte Schuldendienst (…) vor allem in Gesundheit und soziale Sicherung investiert werden (muss)" (www.spiegel.de/ausland/patentfreigabe-der-impfstoffe-bundesentwicklungsminister-gerd-muellerspricht-sich-dagegen-aus-a-a0cb1d1a-d34f-42eb-adfe-cf482bd9d3df), künftig verstärkt Rechnung zu tragen?