Erlass einer Verwaltungsvorschrift bezüglich § 141 SGB IX (Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand)
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum ist fast zehn Jahre nach Inkrafttreten des SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ entsprechend § 141 „Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand“ von der Bundesregierung (mit Zustimmung des Bundesrates) noch keine allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen worden, damit anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen bevorzugt geeignete Aufträge der öffentlichen Hand angeboten werden, und welche erkennbaren Auswirkungen hat dies für die Werkstätten?