Erlass einer Sonderregelung im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs von Tieren infolge der Schuldrechtsreform 2002
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Inwieweit sieht die Bundesregierung nach der Schuldrechtsreform 2002 einen Handlungsspielraum bzw. -bedarf für den nationalen Gesetzgeber, um im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs von Tieren (insbesondere bei der sechsmonatigen Beweislastumkehr gemäß § 476 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) eine den rechtlichen Realitäten entsprechende Sonderregelung zu erlassen, um die Benachteiligung der Verkäuferinteressen zu korrigieren, ohne dabei den Rahmen der EU-Richtlinie zu verlassen?</span>