Erlass einer allgemeinen Verwaltungsanweisung zum Themenkomplex des § 50i EStG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, zu dem Themenkomplex des § 50i EStG und dessen Rechtsfolgen in Absprache mit den Ländern eine allgemeine Verwaltungsanweisung zu erlassen, worin geregelt wird, dass die Norm nicht auf reine Inlandssachverhalte anzuwenden ist, und inwieweit wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr eine Konkretisierung der Norm vornehmen (bitte mit Begründung)?