Erlass des BMF zur Ermöglichung einer satzungsfremden Verwendung von Spendengeldern steuerbegünstigter Organisationen für Opfer des Ukraine-Kriegs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird angesichts des Krieges in der Ukraine der "Katastrophenerlass" des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur zweckgebundenen Verwendung von Spendengeldern gemeinnütziger Organisationen ergehen, so dass den Menschen vor Ort schnellstmöglich und zielgerichtet geholfen werden kann, indem gespendete Mittel auch für satzungsfremde steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden können?