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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-51110

Erlass der Zuzahlung bei Patienten durch die Krankenkassen für nach § 130a Absatz 8 SGB V rabattierte Arzneimittel

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung erläutern, wie die Formulierung in § 31 Absatz 3 Satz 5 SGB V zu verstehen ist, nach der Krankenkassen den Patientinnen und Patienten die Zuzahlung für nach § 130a Absatz 8 SGB V rabattierte Arzneimittel halbieren oder auch erlassen können, wenn hieraus &ndash; also aus dem Erlass der Zuzahlung &ndash; Einsparungen zu erwarten sind, und kann die Bundesregierung darlegen, wie die Krankenkassen dies nachweisen müssen?<br /> <br /> Kann die Bundesregierung in Erfahrung bringen, wie viele Krankenkassen solche Reduzierungen vorgenommen haben bzw. in welchem Umfang gesetzlich Versicherte davon finanziell profitierten?