Erlass der Ausgleichsabgabenschuld für durch die Corona-Pandemie in Not geratene Veranstalter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund von mir bekannten Forderungen aus der Veranstaltungsbranche den durch die Corona-Pandemie in Not geratenen Unternehmen, die Anspruch auf Hilfen haben, die Ausgleichsabgabenschuld gemäß den §§ 154 und 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) zu erlassen oder zu kürzen, und falls nein, warum nicht?