Erlass allgemeiner Verwaltungsgrundsätze über die Ausübung des Ermessens der Bußgeldbehörde bei Bußgeldverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend § 4 Absatz 4 Satz 2 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) allgemeine Verwaltungsgrundsätze über die Ausübung des Ermessens der Bußgeldbehörde bei der Einleitung eines Bußgeldverfahrens und bei der Bemessung der Geldbuße zu erlassen, und wenn ja, welche (bitte Zielsetzung, Zeitplan und konkrete personelle und organisatorische Maßnahmen angeben)?