Erklärung des BAMF zum Dublin-Verfahren bei syrischen Staatsangehörigen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welchen Beschluss hin erfolgte die Erklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 25. August 2015, die auf dem Nachrichtendienst Twitter veröffentlicht wurde, und die da lautet "Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt", und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte dieser Beschluss?