Erkennungsdienstliche Behandlung eines unbegleiteten minderjährigen syrischen Flüchtlings im Oktober 2016
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erfolgte bei der erkennungsdienstlichen Behandlung eines unbegleiteten minderjährigen syrischen Flüchtlings (Antwort Landratsamt Landkreis Leipzig auf meine Anfrage F-2019/001) im Oktober 2016 im Ankunftszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Abgleich im EURODAC-System, und mit welchem Ergebnis (www.lvz.de/Region/Grimma/ Messerstecherei-am-Bahnhof-Beucha)? <br /> <br /> Wurde der syrische Flüchtling aus Frage 28 vorher (vor Oktober 2016) bereits durch eine andere Bundesbehörde erkennungsdienstlich behandelt, und mit welchem Ergebnis?