Erkenntnisse zur "EGM Mobil"-App der türkischen Polizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist nach Kenntnissen der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) die „EGM Mobil“-App („Emniyet Genel Müdürlüğü“, Zentralbehörde der türkischen Polizei) mit seinen umfangreichen Funktionen nicht lediglich eine App, um mutmaßliche Straftaten zur Anzeige zu bringen, wie sie analog u. a. in Deutschland über die sogenannten „Onlinewachen“ übers Internet ermöglicht wird, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung (z. B. rechtliche oder politische), um die Verwendung der „EGM Mobil“-App zu unterbinden, sofern es sich nach ihrer Kenntnis im Gegensatz zu den sogenannten „Onlinewachen“ nur um eine digitale Methode der Denunziation handelt, um kritische Kommentare „türkischstämmiger“ Personen in sozialen Netzwerken direkt bei den türkischen Behörden anzuzeigen (www.welt.de/vermischtes/article181735822/Hart-aber-fair-Die-Tuerkei-ist-kein-Rechtsstaat-das-ist-ein-Willkuersystem.html)?