Erkenntnisse zum Nutzer des Nordkreuz-Chats "baltic shooter"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Enthielt die Mitteilung des Bundeskriminalamtes an das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern im Juli 2017 über das rechte Nordkreuz-Netzwerk (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/17340) auch die Information, dass es im Nordkreuz-Chat einen Nutzer namens "baltic shooter" gab?<br /> <br /> Enthielt diese Mitteilung auch die Information, dass Mitglieder des Chats bei "baltic shooter" und dessen Inhaber F. T. Munition bezogen haben?