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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-272687

Erkenntnisse zum Einsatz von SARS-CoV-2 als biologischer Kampfstoff

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung im Falle des Anfangsverdachts auf absichtlichen oder versehentlichen Einsatz biologischer Kampfwaffen und somit aufgrund einer geplanten oder in Kauf genommenen Bevölkerungsvernichtung, sofern sie einen solchen gehegt hat (dies ist nach meiner Ansicht anzunehmen, wenn ein vermutet genmanipulierter Virus auf die Menschheit angesetzt wird), nicht vor den Vereinten Nationen interveniert, z. B. mit Einreichung von Klagen vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag wegen verdeckter und indirekter Kriegsführung und/oder wegen Verletzung der Menschenrechte und/oder wegen Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ganzer Nationen und/oder wegen massiver Bedrohung des gesamten Wirtschaftslebens und/ oder wegen massiver internationaler sozialer und finanzieller Verwerfungen, und stimmt die Bundesregierung mit der Ansicht überein, dass nicht die Opfer die hohen Kosten zu tragen haben, sondern die Täter?