Erkenntnisse zum Aufenthalt des iranischen Richters G. M. in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum erneuten Aufenthalt des iranischen Richters G. M. in Deutschland, und hat die Bundesregierung seit 2018 ein Einreiseverbot gegenüber G. M. verhängt, um seine Einreise auch nach Artikel 6 Absatz 5a des Schengener Grenzkodexes verweigern zu können, und wenn nein, warum nicht?