Erkenntnisse zu Fallzahlen und den Durchschnittsbeträgen bei Rückforderungen von Elterngeld seit 2015
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Gründe für den teilweisen Anstieg der Fallzahlen und der Durchschnittsbeträge bei Rückforderungen von Elterngeld seit 2015 vor, wenn ja, welche sind das, und wenn nein, welche Begründung sieht die Bundesregierung selbst für den Anstieg der beiden Kennzahlen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11290)?