Erkenntnisse zu einem möglichen Brand- oder Explosionsereignis in der russischen Atomanlage Majak
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen hinsichtlich regierungsinternen Austauschs von Erkenntnissen zu einem möglichen Brand- oder Explosionsereignis in der russischen Atomanlage Majak haben Bundeskanzleramt, Bundesministerium der Verteidigung und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aus den betreffenden neuen Hinweisen aus der Fachveröffentlichung „Airborne concentrations and chemical considerations of radioactive ruthenium from an undeclared major nuclear release in 2017“ vom 20. August 2019 (www.pnas.org/content/pnas/116/34/ 16750. full.pdf) gezogen bzw. geplant (vgl. Bericht „Die Wolke aus der Atomfabrik“ der Frankfurter Allgemeinen SONNTAGSZEITUNG vom 28. Juli 2019 und Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 160 auf Bundestagsdrucksache 19/12234), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den o.g. betreffenden neuen Hinweisen auf ein mögliches Brand- oder Explosionsereignis in Majak für Schritte mit Außenwirkung zwecks weiterer Aufklärung des Ruthenium-Atomunfalls von Ende September 2017?