Erkenntnisse zu den bei Anis Amri sichergestellten libyschen Rufnummern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Angaben macht die Bundesregierung zu Inhalt und Herkunft der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes Bundesnachrichtendienst, BfV, Bundeskriminalamt aus den beiden libyschen Telefonnummern, die im Februar 2016 bei Anis Amri sichergestellt wurden (Chronologie vom 17. Februar 2016), sowie zu dem Zeitpunkt deren jeweiliger Erlangung bis zum Anschlag in Berlin am 19. Dezember 2016, und welche Informationen aus Erkenntnissen zu den libyschen Telefonnummern hat sie nicht nur an Tunesien im Februar 2016, wie ausweislich des Protokolls der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Günter Krings in der Fragestunde vom 15. Februar 2017 in der Antwort auf meine Frage 22 behauptete, bis zum 19. Dezember 2016 an andere ausländische Behörden weitergegeben (bitte Länder, Behörde, Zeitpunkt der Weitergabe angeben)?