Erkenntnisse über mögliche rechtswidrige Ziele von Gruppierungen aus dem Kreis der Reichsbürgerbewegung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern liegen der Bundesregierung aufgrund entsprechender Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes Informationen darüber vor, ob beziehungsweise inwiefern Gruppierungen oder Vereinigungen, die der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen sind, Ziele verfolgen, die Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, und mit welchem Ergebnis wurden entsprechende Verfahren in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen?