Erkenntnisse über einen Bruch des INF-Vertrages durch Russland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche eigenen Erkenntnisse (auch nachrichtendienstlichen) liegen der Bundesregierung vor, dass Russland das Abkommen über das Verbot der Mittelstreckenraketen (INF-Vertrag) gebrochen habe, indem es einen verbotenen Marschflugkörper entwickelt und in seine Streitkräfte eingeführt hat und somit der Schlüssel, um den INF-Vertrag zu bewahren, in Moskau liege (dpa vom 6. Januar 2019), und trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass mit den in Rumänien bisher auf Kriegsschiffen stationierten Startgeräten MK41 für die Raketenabwehr, die demnächst auch in Polen stationiert werden, mittels einer Änderung in der Software an Land auch weitreichende Marschflugkörper abgefeuert werden können, also landgestützte Systeme sind, die Raketen abfeuern können, die genau im INF-Bereich (Reichweite zwischen 500 und 5 500 Kilometern) liegen, was eine Verletzung des INF-Vertrags darstellt (www.ndr.de/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/streitkraeftesendemanuskript696.pdf)?