Erkenntnisse über den Verein Islamic Relief Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Islamic Relief Deutschland e. V., insbesondere hinsichtlich seiner Verbindungen zum – wegen angeblicher Verbindungen zum Hamas-Finanzsystem in Israel verbotenen – Islamic Relief Worldwide, dem auch von einer Bank weitere Verbindungen zum internationalen Terrorismus nachgesagt werden (www.bz-berlin.de/berlin/hamas-unterstuetzer-werben-in-der-berliner-u-bahn, www.ibtimes.co.uk/hsbc-snaps-ties-islamic-relief-over-terror-fears-1535825), seinem rechtlichen Status u. a. im Hinblick auf § 15 Absatz 1 des Vereinsgesetzes, Verbindungen zu Bestrebungen im Sinne des § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (vgl. Abgeordnetenhaus Berlin Drucksache 18/10104, Schriftliche Fragen 10 und 11) oder strafrechtlich relevanter Art, und von wem erhält der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland ggf. öffentliche Gelder?