Erkenntnisse über den Umgang mit den in die Türkei abgeschobenen Flüchtlingen in Polizeigewahrsam
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Grundlage welcher Informationen kommt die Bundesregierung zu der Erkenntnis, dass den Geflüchteten, die im Zuge des EU-Türkei-Abkommens vom 18. März 2016 in die Türkei abgeschoben werden, dort keine Folter oder anderen Misshandlungen in Polizeigewahrsam drohen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. u. a. vom 21. Dezember 2016, Bundestagsdrucksache 18/10737), während Menschenrechtsorganisationen von ebensolchen Praktiken berichten und selbst griechische Berufungsausschüsse zu dem Schluss kommen, die Türkei schütze Flüchtende nicht ausreichend (www.hrs.org/dse/news/2017/03/16/griechenland-ein-jahr-des-leids-fuer-asylsuchende)?