Erkenntnisse der Sonderermittlung der BaFin zu Mitarbeitergeschäften in Bezug auf Wirecard
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Sonderermittlung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu Mitarbeitergeschäften in Bezug auf die Wirecard AG, vor dem Hintergrund, dass ein Insidergeschäft nach Artikel 8 Absatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) dann vorliegt, wenn jemand Finanzinstrumente kauft oder verkauft und hierbei eine Insiderinformation nutzt und daher nach meiner Ansicht ohne die Feststellung, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine "Short"- oder eine "Long"-Positionierung eingegangen sind, überhaupt nicht beurteilt werden kann, ob eine Order ein Insidergeschäft darstellen könnte, Informationen über die Positionierung von BaFin-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf die Wirecard-Aktie oder auf derivative Finanzinstrumente, deren Basiswert die Wirecard-Aktie ist, hervorgebracht (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/24201), oder liegen der BaFin Informationen vor, aus welchen die Positionierung der Mitarbeiter in der Vergangenheit abgeleitet werden könnte?