Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden in Bezug auf die Ereignisse in Chemnitz am 26. August 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden berief sich die Bundesregierung am Montag, dem 27. August 2018, als Regierungssprecher Steffen Seibert mit Blick auf die Ereignisse in Chemnitz am 26. August 2018 von "Hetzjagden" sprach (www.tagesschau.de/inland/chemnitz- reaktionen-101.html), obwohl beispielsweise die Chemnitzer "Freie Presse" ausdrücklich feststellt, "Hetzjagden" nicht beobachtet zu haben (www. freiepresse.de/chemnitz/chemnitz-darum-sprechen- wir-nicht-von-hetzjagd-artikel10299149), und welche konkreten Beweise liegen mittlerweile vor, die die Bundesregierung weiter zu dem Schluss kommen lassen, dass in Chemnitz am 26. August 2018 Taten verübt wurden, die mit dem Begriff "Hetzjagd" beschrieben werden können?