Erkenntnisse aus der Smart Borders-Studie und Positionierung hinsichtlich einer Nutzung des "Entry-Exit-Systems" zu Strafverfolgungszwecken
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Smart-Borders-Studie (www.statewatch.org/news/2014/oct/eu-smart-borders-report.pdf), die nach meiner Kenntnis bereits in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen und im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments beraten wurde und auch Angaben zur bislang unklaren Haltung der Bundesregierung hinsichtlich einer Nutzung des "Entry-Exit-Systems" zu Strafverfolgungszwecken enthält (etwa ob die Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt Daten über Ein- und Ausreisebewegungen erhalten sollen), und auf welche Weise wird der Zugang von Strafverfolgungsbehörden zum Smart-Borders-Paket bzw. dem "Entry-Exit-System" (EES) und dem "Registered Travellers Program" (RTP) nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene derzeit behandelt oder sogar bereits umgesetzt?</p>