Erkenntnisse aus dem nicht verlängerten Kündigungsschutzmoratorium
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus ihren in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 1. Juli 2020, 169. Sitzung, S. 21031 (Nachfrage des Abgeordneten Dr. Johannes Fechner), angekündigten Beobachtungen in Folge des seinerzeit nicht verlängerten Kündigungsschutzmoratoriums beim Wohnen und Mieten zwischenzeitlich gezogen, und hält sie es angesichts des erneuten Teil-Lockdowns nicht für angemessen, nun ein Kündigungsmoratorium auszusprechen?