Erholungsfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (G-SIG: 00000707)
Rückgang der Zahl der Erholungsmaßnahmen im Bereich der vorbeugenden Gesundheitshilfe aufgrund der seit dem 1.1.1976 geltenden Richtlinien für eine stärkere finanzielle Selbstbeteiligung, strukturelle Verbesserungen des Bundesversorgungsgesetzes