Erhöhung von Förderhöchstgrenzen entsprechend einer erweiterten beihilferechtlichen Vereinbarung mit der EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist außerdem absehbar, dass der Bund die Förderhöchstgrenzen entsprechend einer erweiterten beihilferechtlichen Vereinbarung mit der EU erhöhen kann?