Erhöhung des Stundenvolumens niedergelassener Kassenärzte durch die Heraufsetzung der Mindestsprechstundenzeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Um wie viele Stunden erhöhte sich das Stundenvolumen niedergelassener Kassenärzte nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt pro Jahr durch die gesetzliche Heraufsetzung der Mindestsprechstundenzeit im Terminservice- und Versorgungsgesetz von 20 auf 25 Stunden (www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html; bitte jeweils Jahreswerte angeben; falls keine konkreten Daten vorliegen, bitte begründen, warum diese Daten nicht erhoben werden und stattdessen Schätzwerte oder hochgerechnete Werte ausweisen), und wie erklärt es die Bundesregierung, dass sich trotz dieser gesetzlichen Maßnahme die Wartezeiten, vorrangig auf Facharzttermine, kaum verändert haben (www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2181888.jsp; bitte begründen)?