Erhöhung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung bei nicht ausreichenden Einnahmen des Gesundheitsfonds
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann würde die Bundesregierung, angenommen im Jahr 2011 würden laut Schätzerkreis die voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen einschließlich der für den vorgeschriebenen Aufbau der Liquiditätsreserve für den Gesundheitsfonds nach § 271 erforderlichen Mittel nicht zu mindestens 95 Prozent decken und im Folgejahr wäre auch keine Besserung dieser Situation zu erwarten, den allgemeinen Beitragssatz nach § 220 Absatz 2 i. V. m. § 241 Absatz 2 SGB V erhöhen sollen/ müssen?