Erhöhung des Arbeitslohns ohne Gefährdung einer etwaigen Steuerbefreiung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass es in Hinblick auf die praktische Anwendung der Frage, ob Arbeitgeber den Arbeitslohn eines Arbeitnehmers jeweils zwei Lohnzahlungszeiträume vor oder nach Auszahlung der zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung eines Dritten erhöhen können, ohne eine etwaige Steuerbefreiung (z. B. nach § 3 Nummer 11c EStG) zu gefährden, Abstimmungsbedarf mit den obersten Finanzbehörden der Länder gibt, und beabsichtigt die Bundesregierung, hierzu ein BMF-Schreiben zu erlassen?