Erhöhung der Wassertiefe der Fahrrinne zur Anbindung des Rostocker Hafens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung, die Fahrrinne zur Anbindung des Hafens Rostock entgegen dem im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans genannten geplanten Tiefgang von 15,80 Metern Wassertiefe (14,30 Meter Tiefgang) auf 16,50 Meter Wassertiefe zu erhöhen (bitte veränderte Auswirkungen auf das Nutzen-Kosten-Verhältnis benennen), und inwieweit sichert dies die Bundesregierung gemäß der Presseberichterstattung gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern bereits zu (vgl. www.verkehrsbrief.de vom 19. April 2016)?